Klarheit über Ihre AHV-Situation
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
AHV-Wissen
Frage
Die AHV ist die staatliche 1. Säule und sichert die Grundversorgung. Die Pensionskasse ist die berufliche 2. Säule und ergänzt sie mit individuellem Vorsorgekapital. Für die Pensionierungsplanung zählen beide zusammen: Der IK-Auszug zeigt AHV-Daten, der Pensionskassenausweis die Leistungen der Pensionskasse.
AHV (1. Säule)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist eine staatliche Sozialversicherung. Sie soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken und Hinterlassene finanziell absichern.
Pensionskasse (2. Säule)
Die berufliche Vorsorge ergänzt die Leistungen der AHV. Zusammen mit der 1. Säule soll sie die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen.
Die AHV wird überwiegend nach dem Umlageverfahren finanziert. Die laufenden Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie weitere Einnahmen dienen zur Finanzierung der aktuellen Renten. Für die einzelne versicherte Person wird kein persönliches AHV-Altersguthaben angespart.
Die Pensionskasse arbeitet grundsätzlich nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Für die versicherte Person wird Vorsorgekapital aufgebaut. Die Beiträge werden in der Regel von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam finanziert, wobei der Arbeitgeber mindestens gleich viel beitragen muss wie die Gesamtheit seiner Arbeitnehmer.
Die AHV ist für Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz grundsätzlich obligatorisch. Die Beitragspflicht hängt von der persönlichen Situation ab und kann auch Nichterwerbstätige betreffen.
Der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen hauptsächlich Arbeitnehmer, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Nicht jede AHV-versicherte Person ist deshalb automatisch auch obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert.
Die AHV richtet insbesondere Alters- und Hinterlassenenrenten aus. Die Höhe der Altersrente hängt vor allem von den anrechenbaren Beitragsjahren und den massgebenden Einkommen ab.
Die Pensionskasse erbringt Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen. Die konkrete Höhe und Form der Leistungen hängen vom vorhandenen Vorsorgeguthaben, den gesetzlichen Mindestvorgaben und dem Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung ab.
Die AHV-Altersrente beginnt grundsätzlich ab dem gesetzlichen Referenzalter. Ein Vorbezug oder Aufschub ist innerhalb der gesetzlichen Regeln möglich.
Bei der Pensionskasse richtet sich der ordentliche Rentenbeginn nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Je nach Reglement kann eine frühere oder spätere Pensionierung möglich sein.
AHV und Pensionskasse ersetzen einander nicht. Die AHV schafft die staatliche Grundabsicherung. Die Pensionskasse ergänzt diese mit Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Erst das Zusammenspiel der 1. und 2. Säule zeigt, welche finanzielle Absicherung im Ruhestand voraussichtlich zur Verfügung steht.
Der IK-Auszug enthält nur die bei der AHV erfassten Beitragsjahre und Einkommen. Angaben zum Vorsorgeguthaben und zu den Leistungen der Pensionskasse stehen im persönlichen Pensionskassenausweis.
Für den Pensionierungs-Check benötigen Sie belastbare Ausgangswerte: eine offizielle AHV-Rentenvorausberechnung beziehungsweise Ihre AHV-Daten und den aktuellen Pensionskassenausweis. Der Check ordnet diese Werte zusammen mit Säule 3a und Vermögen ein. Er berechnet keine verbindlichen AHV- oder Pensionskassenleistungen und ersetzt keine offizielle Prognose.
Übersicht
Die wichtigsten Unterschiede für die Pensionierungsplanung.
| Merkmal | AHV (1. Säule) | Pensionskasse (2. Säule) |
|---|---|---|
| Aufgabe | Grundversorgung im Alter und Absicherung von Hinterlassenen | Ergänzt die AHV und soll die gewohnte Lebenshaltung angemessen fortsetzen helfen |
| Finanzierung | Überwiegend Umlageverfahren | Kapitaldeckungsverfahren mit persönlichem Vorsorgeguthaben |
| Versicherung | Grundsätzlich bei Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz | Vor allem Arbeitnehmende, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen |
| Persönliches Dokument | IK-Auszug und offizielle Rentenvorausberechnung | Pensionskassenausweis beziehungsweise offizielle Prognose der Vorsorgeeinrichtung |
| Leistungen | Insbesondere Alters- und Hinterlassenenrenten | Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen; Reglement ist mitentscheidend |
Klarheit statt Unsicherheit
FINAURA analysiert Ihren AHV-/IK-Auszug verständlich und schafft innerhalb weniger Minuten Orientierung über mögliche Auffälligkeiten und relevante Zusammenhänge.
Beitragsjahre, Einkommen und mögliche Unstimmigkeiten werden im Kontext Ihrer persönlichen Situation verständlich eingeordnet.
Wenn eine Rückfrage oder Korrektur sinnvoll ist, unterstützt FINAURA Sie mit einer vorbereiteten Anfrage an die zuständige Ausgleichskasse.
Keine Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Analyse verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.
Quellen