AHV-Wissen

AHV und Pensionskasse im Vergleich

Was ist der Unterschied zwischen AHV und Pensionskasse (BVG)?

Direkte Antwort

Die AHV ist die staatliche 1. Säule und sichert die Grundversorgung. Die Pensionskasse ist die berufliche 2. Säule und ergänzt sie mit individuellem Vorsorgekapital. Für die Pensionierungsplanung zählen beide zusammen: Der IK-Auszug zeigt AHV-Daten, der Pensionskassenausweis die Leistungen der Pensionskasse.

Zweck

AHV (1. Säule)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist eine staatliche Sozialversicherung. Sie soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken und Hinterlassene finanziell absichern.

Pensionskasse (2. Säule)

Die berufliche Vorsorge ergänzt die Leistungen der AHV. Zusammen mit der 1. Säule soll sie die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen.

Finanzierung

Die AHV wird überwiegend nach dem Umlageverfahren finanziert. Die laufenden Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie weitere Einnahmen dienen zur Finanzierung der aktuellen Renten. Für die einzelne versicherte Person wird kein persönliches AHV-Altersguthaben angespart.

Die Pensionskasse arbeitet grundsätzlich nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Für die versicherte Person wird Vorsorgekapital aufgebaut. Die Beiträge werden in der Regel von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam finanziert, wobei der Arbeitgeber mindestens gleich viel beitragen muss wie die Gesamtheit seiner Arbeitnehmer.

Versicherungspflicht

Die AHV ist für Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz grundsätzlich obligatorisch. Die Beitragspflicht hängt von der persönlichen Situation ab und kann auch Nichterwerbstätige betreffen.

Der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen hauptsächlich Arbeitnehmer, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Nicht jede AHV-versicherte Person ist deshalb automatisch auch obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert.

Leistungen

Die AHV richtet insbesondere Alters- und Hinterlassenenrenten aus. Die Höhe der Altersrente hängt vor allem von den anrechenbaren Beitragsjahren und den massgebenden Einkommen ab.

Die Pensionskasse erbringt Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen. Die konkrete Höhe und Form der Leistungen hängen vom vorhandenen Vorsorgeguthaben, den gesetzlichen Mindestvorgaben und dem Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung ab.

Rentenbeginn

Die AHV-Altersrente beginnt grundsätzlich ab dem gesetzlichen Referenzalter. Ein Vorbezug oder Aufschub ist innerhalb der gesetzlichen Regeln möglich.

Bei der Pensionskasse richtet sich der ordentliche Rentenbeginn nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Je nach Reglement kann eine frühere oder spätere Pensionierung möglich sein.

Zusammenspiel der beiden Säulen

AHV und Pensionskasse ersetzen einander nicht. Die AHV schafft die staatliche Grundabsicherung. Die Pensionskasse ergänzt diese mit Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Erst das Zusammenspiel der 1. und 2. Säule zeigt, welche finanzielle Absicherung im Ruhestand voraussichtlich zur Verfügung steht.

Der IK-Auszug enthält nur die bei der AHV erfassten Beitragsjahre und Einkommen. Angaben zum Vorsorgeguthaben und zu den Leistungen der Pensionskasse stehen im persönlichen Pensionskassenausweis.

Beide Säulen gemeinsam einordnen

Für den Pensionierungs-Check benötigen Sie belastbare Ausgangswerte: eine offizielle AHV-Rentenvorausberechnung beziehungsweise Ihre AHV-Daten und den aktuellen Pensionskassenausweis. Der Check ordnet diese Werte zusammen mit Säule 3a und Vermögen ein. Er berechnet keine verbindlichen AHV- oder Pensionskassenleistungen und ersetzt keine offizielle Prognose.

AHV und Pensionskasse auf einen Blick

Die wichtigsten Unterschiede für die Pensionierungsplanung.

MerkmalAHV (1. Säule)Pensionskasse (2. Säule)
AufgabeGrundversorgung im Alter und Absicherung von HinterlassenenErgänzt die AHV und soll die gewohnte Lebenshaltung angemessen fortsetzen helfen
FinanzierungÜberwiegend UmlageverfahrenKapitaldeckungsverfahren mit persönlichem Vorsorgeguthaben
VersicherungGrundsätzlich bei Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der SchweizVor allem Arbeitnehmende, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
Persönliches DokumentIK-Auszug und offizielle RentenvorausberechnungPensionskassenausweis beziehungsweise offizielle Prognose der Vorsorgeeinrichtung
LeistungenInsbesondere Alters- und HinterlassenenrentenAlters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen; Reglement ist mitentscheidend

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