AHV nachzahlen:
Wann läuft die 5-Jahres-Frist ab?
Wann läuft die
5-Jahres-Frist ab?
Wer eine Beitragslücke entdeckt, sollte rasch prüfen, ob noch eine Nachzahlung möglich ist. Entscheidend ist die gesetzliche 5-Jahres-Frist.
Wichtig
AHV-Beitragslücken können grundsätzlich nur während der gesetzlichen fünfjährigen Nachzahlungsfrist geschlossen werden. Liegt eine Lücke weiter zurück, ist eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr möglich. Deshalb lohnt es sich, den IK-Auszug regelmässig zu prüfen und mögliche Lücken frühzeitig zu erkennen.
Erklärung
Wer in der Schweiz versichert ist, muss vom 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum ordentlichen Rentenalter AHV-Beiträge bezahlen. Trotzdem entstehen im Lebenslauf immer wieder unbemerkte Beitragslücken oder andere Auffälligkeiten im individuellen Konto (IK).
Häufige Gründe sind:
- Studium oder längere Ausbildungszeiten
- Auslandaufenthalte, unbezahlter Urlaub oder Nichterwerbstätigkeit
- Längere Erwerbsunterbrüche, beispielsweise wegen Krankheit
- Fehlende oder ungewöhnlich tiefe Einkommen im IK-Auszug
- Fehler bei Arbeitgebermeldungen, Arbeitgeberkonkurs oder Veränderungen im Familienstand
Für fehlende Beiträge gilt eine wichtige Frist: Die Ausgleichskassen können Beiträge grundsätzlich nur für die letzten fünf Kalenderjahre nachfordern oder entgegennehmen.
Beispiel
Fehlt das Beitragsjahr 2021, kann diese Lücke grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 durch eine Nachzahlung geschlossen werden.
Ab dem 1. Januar 2027 ist die fünfjährige Nachzahlungsfrist in der Regel abgelaufen. Eine ordentliche Nachzahlung ist dann normalerweise nicht mehr möglich.
Wichtige Ausnahme: Nicht jede alte Lücke ist verloren
Häufig wird angenommen, dass nach Ablauf der fünf Jahre nichts mehr unternommen werden kann. Das stimmt nicht immer.
Sie stellen zum Beispiel im Jahr 2026 fest, dass das Jahr 2014 in Ihrem IK-Auszug fehlt. Die fünfjährige Nachzahlungsfrist ist längst abgelaufen.
Wenn jedoch AHV-Beiträge damals vom Lohn abgezogen wurden oder Unterlagen wie Lohnausweise, Lohnabrechnungen oder andere Nachweise vorhanden sind, kann eine Prüfung durch die Ausgleichskasse weiterhin sinnvoll sein.
Wichtiger Unterschied
In solchen Fällen geht es nicht mehr um eine ordentliche Nachzahlung, sondern um die Frage, ob das individuelle Konto (IK) korrekt geführt wurde und ob eine Berichtigung möglich ist.
Wichtige Ausnahme: Jugendjahre
Beiträge, die vor Beginn der ordentlichen Beitragspflicht geleistet wurden (sogenannte Jugendjahre), können bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Jugendjahre dazu beitragen, spätere Beitragslücken ganz oder teilweise auszugleichen.
Das bedeutet: Eine Lücke im IK-Auszug führt nicht automatisch zu einer Rentenkürzung. Je nach individueller Situation können vorhandene Jugendjahre auf ein fehlendes Beitragsjahr angerechnet werden. Ob dies möglich ist und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgt, wird im Rahmen der Rentenberechnung geprüft.
Merksatz
Eine Beitragslücke im IK-Auszug bedeutet nicht zwingend eine Rentenlücke. Vorhandene Jugendjahre können fehlende Beitragsjahre unter Umständen ganz oder teilweise kompensieren.
Achtung Denkfalle: Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Viele gehen davon aus, dass Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften spätere Beitragslücken automatisch ausgleichen. Das ist nicht der Fall.
Wer Kinder erzieht oder pflegebedürftige Angehörige betreut, erhält von der AHV sogenannte Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.
Diese erhöhen das durchschnittliche Einkommen für die Rentenberechnung, ersetzen jedoch kein fehlendes Beitragsjahr.
Merksatz
Erziehungs- und Betreuungsgutschriften können die spätere Rente erhöhen. Sie machen einen lückenhaften Beitragsverlauf jedoch nicht automatisch lückenlos.
Was jetzt Sinn macht
Prüfen Sie Ihren IK-Auszug regelmässig auf fehlende Beitragsjahre und auffällige Einkommen.
- Liegt eine Lücke innerhalb der fünfjährigen Nachzahlungsfrist, kann eine Nachzahlung noch möglich sein.
- Liegt eine Lücke weiter zurück, ist eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr möglich.
- Wurden jedoch Beiträge vom Lohn abgezogen oder bestehen Zweifel an der Richtigkeit des IK, kann eine Prüfung durch die Ausgleichskasse weiterhin sinnvoll sein.
- Bestehen Jugendjahre, können diese bei der späteren Rentenberechnung unter Umständen berücksichtigt werden.
- Prüfen Sie auch ungewöhnlich tiefe Einkommen, insbesondere wenn diese nicht zu Ihrer damaligen Erwerbssituation passen.
Merksatz
Je früher Auffälligkeiten erkannt werden, desto grösser sind die Handlungsmöglichkeiten.
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